Schulung und Weiterbildung
unser Angebot
Unterweisungsumfang
Mitarbeiterunterweisungen sind gesetzliche Pflicht. Diese Pflichten ergeben sich unter anderem aus:
ArbSchG §12, DGUV Vorschrift 1, MuSchG §14,
JAbSchG §29, GefStoffV§14, BetrSichV §12, BioStoffV§12 etc.
• Gefahrstoffunterweisung
ArbSchG §12, DGUV Vorschrift 1, MuSchG §14,
JAbSchG §29, GefStoffV§14, BetrSichV §12, BioStoffV§12 etc.
• Allgemeine sicherheitstechnische
Unterweisung der Mitarbeiter
• Allgemeine sicherheitstechnische
Unterweisung der Führungungskräfte
• Arbeitsplatzspezifische
Führungungskräfteunterweisung
• Arbeitsplatzspezifische
Mitarbeiterunterweisung
• Gefahrstoffunterweisung
• Jährliche Unterweisung von Maschinenführern
(Stapler, Baumaschinen, Kranführer etc.)
Ihr Plus
• Beratung zur Aufbau- und
Ablauforganisation (rechtliche
Pflichten)
Unsere Schulungsunterlagen werden für unsere Kunden individuell erstellt. Bitte kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Bedarfsanalyse. Wir freuen uns darauf, Ihre Bekanntschaft zu machen.
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