Schulung und Weiterbildung

Schulung und Weiterbildung

unser Angebot

Unterweisungsumfang

Mitarbeiterunterweisungen sind gesetzliche Pflicht. Diese Pflichten ergeben sich unter anderem aus:
ArbSchG §12, DGUV Vorschrift 1, MuSchG §14,
JAbSchG §29, GefStoffV§14, BetrSichV §12, BioStoffV§12 etc.



•   Allgemeine sicherheitstechnische
    Unterweisung der Mitarbeiter

•   Allgemeine sicherheitstechnische
    Unterweisung der Führungungskräfte

•   Arbeitsplatzspezifische
    Führungungskräfteunterweisung

•   Arbeitsplatzspezifische
    Mitarbeiterunterweisung

•   Gefahrstoffunterweisung

•  Jährliche Unterweisung von Maschinenführern
   (Stapler, Baumaschinen, Kranführer etc.)

Ihr Plus

•   Beratung zur Aufbau- und
    Ablauforganisation (rechtliche
    Pflichten)
Unsere Schulungsunterlagen werden für unsere Kunden individuell erstellt. Bitte kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Bedarfsanalyse. Wir freuen uns darauf, Ihre Bekanntschaft zu machen.
Jetzt anrufen
Share by: