Schulung und Weiterbildung

unser Angebot

Unterweisungsumfang

Mitarbeiterunterweisungen sind gesetzliche Pflicht. Diese Pflichten ergeben sich unter anderem aus:
ArbSchG §12, DGUV Vorschrift 1, MuSchG §14,
JAbSchG §29, GefStoffV§14, BetrSichV §12, BioStoffV§12 etc.



•   Allgemeine sicherheitstechnische
    Unterweisung der Mitarbeiter

•   Allgemeine sicherheitstechnische
    Unterweisung der Führungungskräfte

•   Arbeitsplatzspezifische
    Führungungskräfteunterweisung

•   Arbeitsplatzspezifische
    Mitarbeiterunterweisung

•   Gefahrstoffunterweisung

•  Jährliche Unterweisung von Maschinenführern
   (Stapler, Baumaschinen, Kranführer etc.)

Ihr Plus

•   Beratung zur Aufbau- und
    Ablauforganisation (rechtliche
    Pflichten)
Unsere Schulungsunterlagen werden für unsere Kunden individuell erstellt. Bitte kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Bedarfsanalyse. Wir freuen uns darauf, Ihre Bekanntschaft zu machen.
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